Übernahme durch Krankenkassen

Die Heilstollen-Therapie für Versicherte der AOK Baden-Württemberg

Übernahme der Therapiekosten durch vertragliche Regelung gewährleistet, eine vorherige Genehmigung durch die AOK ist nicht erforderlich. Für die Verordnung genügt der AOK-Vordruck. Es gilt die allgemeine Zuzahlungsregelung von 10 % je Therapieanwendung und die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.

Die Heilstollen-Therapie für Versicherte anderer Krankenkassen

Übernahme der Therapiekosten möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Es gilt auch hier die allgemeine Zuzahlungsregelung von 10 % und die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.