Bergamt - Bergbehörde

In Baden-Württemberg gibt es kein Bergamt mehr. Der Begriff kommt vom dreistufigen Verwaltungsaufbau (Bergamt, Oberbergamt, Ministerium), den es in einigen anderen Ländern noch gibt. Einzelheiten hierzu können Sie auf der rechten Seite unter dem Link Bergamt Geschichte finden.

Oberste Bergbehörde in Baden-Württemberg ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die obere Bergbehörde ist die Landesbergdirektion des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg.

Die Aufgaben:

Bergaufsicht und Betriebsüberwachung für Bürger und Beschäftigte.

Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst den Bereich von der gewerblichen oder wissenschaftlichen Aufsuchung von Bodenschätzen über die Gewinnung und Aufbereitung bis zur Beendigung der Abschlussarbeiten.

Hauptaufgabe ist die vorbeugende Betriebsüberwachung. Hierzu gehören die Zulassung von Betriebsplänen und die Erteilung von verschiedenen Genehmigungen, Erlaubnissen usw. sowie Kontrollbefahrungen in den Betrieben. Neben der Rohstoffsicherung sind auch Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere für die Bereiche Wasser, Abfall und Immissionsschutz, wahrzunehmen.

Bei Einrichtungen, die nicht dem Bergrecht unterliegen, wie z. B. Tunnel- und sonstige Hohlraumbaumaßnahmen, die Verlegung von Gashochdruckleitungen oder der Betrieb der Seilbahnen, erfolgt die Betriebsüberwachung im Interesse der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes der Beschäftigten und zur Sicherheit der Bürger.