Öffnungszeiten Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Bezirksämter und Geschäftsstellen die Anträge nur entgegennehmen. Bearbeitung und Beratung erfolgt nur bei der Wohngeldstelle im Rathaus Aalen.
Dort können Sie Wohngeld als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen beantragen. Ob und in welcher Höhe allgemeines Wohngeld zusteht, hängt ab von
der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
der Höhe des Gesamteinkommens aller im Haushalt lebenden Personen
der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.