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Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss H-M



Für Sie da:

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Stadt Aalen
Geschäftsstelle Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen
E-Mail: rathaus.waldhausen@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Unterkochen
Bezirksamt Wasseralfingen
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Ebnat
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Ortschaftsverwaltung Hofen
Wohngeldbehörde
Bitte beachten Sie, dass die Bezirksämter und Geschäftsstellen die Anträge nur entgegennehmen. Bearbeitung und Beratung erfolgt nur bei der Wohngeldstelle im Rathaus Aalen.

Dort können Sie Wohngeld als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen beantragen. Ob und in welcher Höhe allgemeines Wohngeld zusteht, hängt ab von
  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller im Haushalt lebenden Personen
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.


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Formulare:
Wohngeldantrag (Mietzuschuss) mit Mietbescheinigung (pdf)
Lastenzuschuss- Antrag (pdf)
Verdienst- Bescheinigung Wohngeld (pdf)
Bescheinigung Fremdmittel (pdf)
Lebenslagen:
Umzug in Aalen
Wegzug aus Aalen
Zuzug nach Aalen