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Personalausweis (nPA - Neuer Personalausweis)



Für Sie da:

Sandra Schips
Tel: 07361 9880-20


Stadt Aalen
Bezirksamt Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
E-Mail: rathaus.unterkochen@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Wasseralfingen
Bürgeramt
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Ebnat
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Geschäftsstelle Waldhausen
Ortschaftsverwaltung Hofen
Beim neuen Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat mit Chip, werden als weiteres Sicherheitsmerkmal im Chip neben dem Foto Ihre Fingerabdrücke (wenn Sie zustimmen) gespeichert. Eine Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (eID-Funktion) und eine Vorbereitung für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) werden ebenfalls angeboten. Informationen zur Online-Ausweisfunktion bietet das PDF-Dokument in der rechten Randspalte.

Im Regelfall wird der Personalausweis für Personen ab 16 Jahren (Ausweispflicht) ausgestellt. Personalausweis ohne eID-Funktion können auch auf Antrag vor Vollendung des 16. Lebensjahres (in der Regel ab 12 Jahren) beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union beantragt werden. In dringenden Fällen wird ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt.

Beantragung
Persönlich mit dem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. -reisepass. Wenn diese nicht oder nicht mehr vorhanden sind, mit Familienstammbuch oder Geburtsurkunde.

Sonstige Unterlagen
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (aktueller Sorgerechtsnachweis) - bei Antragstellung muss ein Elternteil anwesend sein
  • bei Umsiedlern zusätzlich nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über Namenserteilung
  • bei Einbürgerung zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde


Bearbeitungszeit
ca. 4 bis 6 Wochen

Gültigkeitsdauer
10 Jahre, bei Personen ab 24 Jahren
6 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren

Gebühr
28,80 Euro, bei Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro, bei Personen unter 24 Jahren
(bei Unzuständigkeit und außerhalb der Dienstzeit plus 13,00 Euro)

Verlängerungen sind nicht möglich.

Änderungsdienste
Ein- und Ausschalten der Online-Ausweisfunktion
Das erstmalige Einschalten bei Abholung ist gebührenfrei; ein nachträgliches Einschalten beträgt 6,00 Euro.

Neusetzen bzw. Ändern der PIN
Gebührenpflichtig: 6,00 Euro (bei Unzuständigkeit und außerhalb der Dienstzeit plus 13,00 Euro)

Änderung der Wohnadresse
Nur beim Wohnort und der Wohnung möglich (z.B. bei Zuzug nach Aalen oder Umzug in Aalen bzw. Umbenennung der Anschrift).
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Hinweis:
Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Ausweis benötigen, müssten Sie sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.

Vorläufiger Personalausweis
  • sofortige Ausstellung und Aushändigung
  • Gültigkeitsdauer: höchstens 3 Monate
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • Gebühr: 10,00 Euro


Verlust des Personalausweises
Eine Verlustanzeige des Personalausweises muss beim Bürgeramt aufgenommen werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.
Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden (muss bei der Neubeantragung vorgelegt werden).

Bei vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich die Online-Funktion unter Angabe des Namnes, Geburtsdatum und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über die Hotline 0180-1-333333 gesperrt werden.

Bei vorhandener Unterschriftsfunktion muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden.


Weitere Informationen zum neuen Personalausweis (nPA)
Das Bundesministerium des Inneren hat für Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen ein Informations- ud Serviceportal zum neuen Personalausweis freigeschaltet. Unter www.personalausweisportal.de kann man sich umfassend über den neuen Ausweis informieren.
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Downloads:
Informationen zur Online-Ausweisfunktion (pdf, 0,7 MB)
Formulare:
Vollmacht zur Abholung von Dokumenten (pdf, 82 KB)
Zustimmungserklärung bei Kinderausweis-, Personalausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen (pdf, 53 KB)
Externe Links:
Informations- und Serviceportal zum nPA
Lebenslagen:
Heirat
Umzug in Aalen
Zuzug nach Aalen