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Home  » Rathaus  » Presse  » Aktuelles  » Straßensperrung während der Wasseralfinger Festtage, Verlegung der Bushaltestellen
19. Juni  2012
Straßensperrung während der Wasseralfinger Festtage, Verlegung der Bushaltestellen

Anlässlich der Wasseralfinger Festtage bestehen folgende Verkehrsbeeinträchtigungen:

ab Donnerstag, 28. Juni 2012, 9 Uhr bis Montag, 2. Juli 2012, 16 Uhr werden für den gesamten Verkehr gesperrt: Stefansplatz, Wilhelmstraße zwischen Karlsplatz und Schafgasse, Karlsplatz, Karlstraße zwischen Karlsplatz und der Straße Am Brünnele, sowie Kolpingstraße zwischen Karlstraße und Kreisverkehrsplatz.


In dieser Zeit werden die Bushaltestellen Urbanstraße und Schloßstrasse (Ostseite) nicht bedient. Dafür wird eine Ersatzhaltestelle entlang der Nordseite der Binsengasse vor der dortigen Unterführung eingerichtet. Die Haltestelle „Stefansplatz“ bei der katholischen Kirche wird ab Donnerstag 28. Juni 2012 ab dem ersten Bus in den Bereich Industriegleis SHW verlegt. Die Haltestelle „Sängerhalle“ (Karlstraße) wird in die Eugenstraße auf Höhe des Gebäudes 30 verlegt.

Die Umleitung aus südlicher Richtung führt über die Karlstraße, die Straße Am Brünnele und die Eugenstraße zum Kreisverkehr Kolpingstraße.

Die Umleitung aus Richtung Norden erfolgt über die Querspange beim Friedhof, die Abtsgmünder- und Schmiedstraße Richtung Westen bzw. in den Bereich Schafgasse/südliche Wilhelmstraße.

Anwohner sollten ihre Fahrzeuge in der betreffenden Zeit außerhalb der Festzone parken, da während der Festtage keine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit besteht. Außerdem werden Festbesucher aus Wasseralfingen gebeten, ihr Auto zu Hause zu lassen, da Parkplätze in der Innenstadt knapp sind und auswärtigen Besuchern vorbehalten werden sollten.

Als Ausweichparkplätze stehen u.a. der Schlossplatz, die Parkplätze hinter der Sängerhalle und beim Schulzentrum im Tal sowie beim Friedhof, bei der Zufahrt zur Alten Schmiede und beim Spieselstadion zur Verfügung.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass im Zuge der Umleitungsstrecke im absoluten Halteverbot abgestellte Fahrzeuge umgehend auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
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